Was hat das Menschenrecht auf Nahrung mit dem Nahrungsangebot im Supermarkt zu tun?

Nahrung ist ein Menschenrecht. So einfach diese Aussage daher kommt, so unbekannt ist der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, in dem das Recht auf Nahrung und weitere existenzielle Menschenrechte verbrieft sind.

Obwohl der UN-Sozialpakt einer der beiden grundlegenden internationalen Menschenrechtspakte ist, wird er wegen seiner politischen Brisanz von Regierungen oft ausgeblendet. Denn grundsätzlich stehen jedem Menschenrecht auch staatliche Pflichten gegenüber. Am Beispiel des Menschenrechts auf Nahrung wird der Frage nachgegangen, welche Bedeutung diese Recht global gesehen und für Deutschland hat. Wann kann man von einer Verletzung dieses Rechts sprechen und was hat das Recht auf Nahrung mit dem Nahrungsangebot in unseren Supermärkten zu tun? Wer bestimmt was wir essen und welche Alternativen gibt es?

Dienstag, 27. September, 2016, 19:30-21:00 Uhr

VHS Pulheim, Escher Sr. 88

Eintritt frei

http://www.vhs-rhein-erft.de/index.php?id=37&kathaupt=11&knr=162-1003&katid=