Stadtkinderprinzip beim Aufnahmeverfahren in weiterführende Schulen

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In seiner Sitzung vom 18. Dezember 2018 hat der Rat der Stadt Pulheim für die folgenden weiterführenden Schulen das sogenannte Stadtkinderprinzip (§ 46 Abs. 6 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen) beschlossen: Marion-Dönhoff-Realschule, Abtei-Gymnasium Brauweiler und Geschwister-Scholl-Gymnasium. Kommt es an diesen Schulen während des Aufnahmeverfahren in die Klasse 5 zu einem Anmeldeüberhang (mehr Anmeldungen als Schulplätze), werden Kinder, die ihren Wohnsitz in der Stadt Pulheim haben, vorrangig aufgenommen.

Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz nicht in Pulheim haben, können aber weiterhin von ihren Eltern an den Pulheimer Schulen angemeldet werden. Das Stadtkinderprinzip wird lediglich als erstes Kriterium für die Aufnahme angewendet. Die weiteren Aufnahmekriterien legen die jeweiligen Schulleitungen fest. Sie ergeben sich aus der Auflistung des § 1 der Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I: - Geschwisterkinder - ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen - ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache - Schulwege - Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule - Losverfahren Es werden je nach Schule unterschiedliche Kriterien angelegt, die auf den Internetseiten der Schulen bzw. bei Informationsveranstaltungen mitgeteilt werden. Das Stadtkinderprinzip greift nur beim Übergang von der vierten in die fünfte Klasse. Anmeldungen, z.B. im Rahmen von Umzügen im weiteren Verlauf der Sekundarstufe I und II sind hiervon nicht betroffen. Allerdings gelten grundsätzlich die festgelegten Obergrenzen für die Schülerzahl je Klasse.