Kindertagespflege
Kindertagespflege ist ein gleichrangiges Betreuungsangebot zur Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen. Die Kindertagespflege ist vorrangig eine Betreuungsform für Kinder im Alter von 0-3 Jahren. Es besteht ein Rechtsanspruch für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs.
In kleinen Gruppen von höchstens fünf Kindern pro Tagespflegeperson (Tagesmutter/Tagesvater) sind hier in familiennaher Atmosphäre die Grundlagen für eine altersgerechte und entwicklungsspezifische Erziehung, Bildung und Betreuung gegeben.
Wer betreut Ihr Kind?
Die Tagespflegepersonen, die von der Stadt Pulheim vermittelt werden, sind dafür ausgebildet und erhalten eine entsprechende Erlaubnis und werden regelmäßig überprüft.
Wo findet die Betreuung statt?
- im Haushalt der Tagespflegepersonen
- in anderen geeigneten Räumen
- im Zusammenschluss von zwei Tagespflegepersonen (Großtagespflege)
Wie sind die Betreuungszeiten?
Der zeitliche Umfang des Betreuungsanspruchs richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Die Eltern haben das Recht, die Betreuungszeit für ihre Kinder entsprechend ihrem Bedarf zu wählen.
Der vereinbarte Betreuungsumfang muss von den Personensorgeberechtigten und der Kindertagespflegeperson mit einem schriftlichen Betreuungsvertrag nachgewiesen werden und den tatsächlichen Betreuungszeiten entsprechen.
Es können Betreuungsverträge mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden bis maximal 45 Stunden pro Woche gefördert werden.
Was kostet die Betreuung?
Eine erste Voraussetzung für die öffentliche Förderung bildet der Antrag der Eltern auf Förderung in der Kindertagespflege. Dieser ist im Jugendamt der Stadt Pulheim zu stellen.
Der Elternbeitrag für einen Platz in der Kindertagespflege ist nach Betreuungszeiten und Höhe des Einkommens gestaffelt.
Er entspricht in seiner Höhe genau dem Elternbeitrag für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung; bei Geschwistern ist nur ein Beitrag (der höhere) zu leisten.
Das Jugendamt bietet Ihnen eine individuelle Begleitung und Beratung bei der Suche nach einer geeigneten Tagespflegeperson.
Dabei werden kompetente Tagespflegepersonen, die auf die Bedürfnisse des Kindes und seiner Familie eingehen vermittelt. Während der gesamten Betreuungsdauer haben Sie Ansprechpartner/innen.
Die Tagespflegepersonen werden von der Fachberatung für Kindertagespflege begleitet und beraten.
Für eine persönliche Beratung und Vermittlung wenden Sie sich bitte an die Fachberatungsstelle im Jugendamt:
Alte Kölner Str. 26
50259 Pulheim
Telefon: 02238-808-560
E-Mail: kindertagespflege@pulheim.de
In kleinen Gruppen von höchstens fünf Kindern pro Tagespflegeperson (Tagesmutter/Tagesvater) sind hier in familiennaher Atmosphäre die Grundlagen für eine altersgerechte und entwicklungsspezifische Erziehung, Bildung und Betreuung gegeben.
Wer betreut Ihr Kind?
Die Tagespflegepersonen, die von der Stadt Pulheim vermittelt werden, sind dafür ausgebildet und erhalten eine entsprechende Erlaubnis und werden regelmäßig überprüft.
Wo findet die Betreuung statt?
- im Haushalt der Tagespflegepersonen
- in anderen geeigneten Räumen
- im Zusammenschluss von zwei Tagespflegepersonen (Großtagespflege)
Wie sind die Betreuungszeiten?
Der zeitliche Umfang des Betreuungsanspruchs richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Die Eltern haben das Recht, die Betreuungszeit für ihre Kinder entsprechend ihrem Bedarf zu wählen.
Der vereinbarte Betreuungsumfang muss von den Personensorgeberechtigten und der Kindertagespflegeperson mit einem schriftlichen Betreuungsvertrag nachgewiesen werden und den tatsächlichen Betreuungszeiten entsprechen.
Es können Betreuungsverträge mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden bis maximal 45 Stunden pro Woche gefördert werden.
Was kostet die Betreuung?
Eine erste Voraussetzung für die öffentliche Förderung bildet der Antrag der Eltern auf Förderung in der Kindertagespflege. Dieser ist im Jugendamt der Stadt Pulheim zu stellen.
Der Elternbeitrag für einen Platz in der Kindertagespflege ist nach Betreuungszeiten und Höhe des Einkommens gestaffelt.
Er entspricht in seiner Höhe genau dem Elternbeitrag für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung; bei Geschwistern ist nur ein Beitrag (der höhere) zu leisten.
Das Jugendamt bietet Ihnen eine individuelle Begleitung und Beratung bei der Suche nach einer geeigneten Tagespflegeperson.
Dabei werden kompetente Tagespflegepersonen, die auf die Bedürfnisse des Kindes und seiner Familie eingehen vermittelt. Während der gesamten Betreuungsdauer haben Sie Ansprechpartner/innen.
Die Tagespflegepersonen werden von der Fachberatung für Kindertagespflege begleitet und beraten.
Für eine persönliche Beratung und Vermittlung wenden Sie sich bitte an die Fachberatungsstelle im Jugendamt:
Alte Kölner Str. 26
50259 Pulheim
Telefon: 02238-808-560
E-Mail: kindertagespflege@pulheim.de
- Jugendamt Stadt Pulheim
- Alte Kölner Str. 26, 50259, Pulheim
- 02238 808 560