Familienpass - Neuanträge und Verlängerungen möglich

Bereits ausgestellte Familienpässe der Stadt Pulheim können für ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn die Voraussetzungen fortbestehen.

Neuanträge bzw. Verlängerungen können ab sorfort im Rathaus, Sozialamt, Anke Bockwinkel, Zimmer 012, Telefon 02238/808-123, Montag bis Donnerstag, 08.30-12.00h und Donnerstagnachmittag von 14.00-18.00h, gestellt bzw. vorgenommen werden.

Der Pulheimer Familienpass berechtigt zur Inanspruchnahme folgender Vergünstigungen:

1. 30% Ermäßigung für den Eintritt in die Schwimmbäder der Stadt Pulheim.

2. 30% Ermäßigung für die Eintrittskarten von kulturellen Veranstaltungen der Stadt, sofern diese selbst Ausrichter sind.

3. Die Stadt Pulheim verzichtet bei Familienpassinhabern auf die anfallenden Gebüren für die Ausstellung von Kinderausweisen.

4. 30% Ermäßigung der Kursgebühren und Veranstaltungsgebühren der Volkshochschule  und der Musikschule La Musica.

5. Sofern der Schülertransport kostenpflichtig ist, wird ebenfalls eine 30%-ige Ermäßigung auf die maßgeblichen Kosten gewährt.

6. Auf die Leihgebühren der Pulheimer Stadtbibliothek gewährt die Stadt Pulheim 30% Ermäßigung.

Anspruchsberechtigt sind - bei den unten genannten Einkommensgrenzen-:

1. Familien mit 3 und mehr Kindern *)

2. Alleinerziehende mit 1 Kind *)

3. Alleinerziehende mit 2 und mehr Kindern *)

4. Familien mit 2 oder mehr Kindern, die ihren Lebensunterhalt überwiegend erzielen aus Arbeitslosengeld, aus Leistungen nach dem SBG II oder SGB XII, Kap. 1-4.

5. Familien mit 1 Kind, bei dem eine Behinderung von wenigstens GdB 50 i.S. des Schwerbehindertengesetztes vorliegt.

*) Als Kinder gelten auch Schüler/Innen und Jugendliche (Auszubildenede und Student/Innen), für die dem Grunde nach ein Anspruch auf Kindergeld besteht bzw. die noch auf der Steuerkarte anerkannt sind.

Das jährliche Brutto-Familieneinkommen (Arbeitseinkommen, Zins- und Mieteinnahmen, Dividenden, Gewerbeeinkommen, Kindergeld etc.) darf 61.355 € nicht überscheiten. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind darf das Brutto-Familieneinkommen 30.000 € nicht überschreiten. Sämtliche Familienmitglieder müssen ihren Hauptwohnsitz in Pulheim haben.

Für weitere Informationen besuchen Sie auch www.bildungslandschaft-pulheim.de .