Inklusion
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) sieht für den Bereich der Bildung vor, dass „alle Kinder mit Behinderungen ein Recht haben, innerhalb eines allgemeinen, inklusiven, kostenlosen, wohnortnahen und auf Diversität setzenden Bildungssystems aufzuwachsen und dabei die nötige Unterstützung“(Klemm K./ Press-Lausitz U., 2011 S. 9) zu erhalten. „Ein inklusives Bildungssystem schließt die Frühförderung, den Vorschulbereich, die berufliche Bildung und das lebenslange Lernen mit ein.“(s.o., S. 5)
Der Begriff Inklusion beinhaltet die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen. Menschen mit Behinderung sind genauso gemeint wie Menschen mit anderer Staatszugehörigkeit, Migrationshintergrund, unterschiedlicher Religion, Geschlecht etc.
Die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf am allgemeinen Bildungssystem ist ein wichtiger Aspekt der Inklusionsentwicklung.
Quelle: Klemm K./ Press-Lausitz U. Auf dem Weg zur schulischen Inklusion in Nordrhein-Westfalen. [Online] // Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der Allgemeinen Schulen. - Juni 2011. - Auf dem Weg zur schulischen Inklusion in Nordrhein-Westfalen. Empfehlungen zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention im Bereich der allgemeinen Schulen