Änderung der Elternbeiträge für Kinderbetreuung

Der Rat der Stadt Pulheim hat die moderate Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuungen in der Tagespflege, in Kindertagesstätten und in der Offenen Ganztagsschule (OGS) mit Wirkung zum 1. August 2017 mehrheitlich um fünf Prozent beschlossen. Im Ergebnis sind die Elternbeiträge in Pulheim nach wie vor niedriger, als in den meisten Umlandkommunen. Um Familien mit geringerem Einkommen nicht zusätzlich zu belasten, ist auf eine Erhöhung der Beiträge bis zu einem Jahreseinkommen von 36.000 Euro verzichtet worden. Den Spitzenbeitrag in Höhe von 381 Euro im Monat zahlen Eltern, die eine 45 Stunden Betreuung für ein unter dreijähriges Kind gebucht haben und über ein Jahreseinkommen von mehr als 96.000 Euro verfügen. Die bisherige Geschwisterregelung gilt ebenfalls weiter: In Pulheim muss immer nur für ein Kind bezahlt werden.

Eine Erhöhung der Elternbeiträge ist notwendig, weil durch den weiteren Ausbau von Betreuungskapazitäten die Kosten stetig steigen. In diesem Zusammenhang hatte die Gemeindeprüfungsanstalt NRW festgestellt, dass die Elternbeiträge seit Jahren nicht mehr angepasst worden sind. Sie hat deshalb vorgeschlagen, dass jenseits eines Familienjahreseinkommens von 72.000 Euro zwei weitere Beitragsstufen eingeführt werden. Außerdem machte sie auf die deutlich gestiegenen Kosten bei der Betreuung von unter Dreijährigen aufmerksam, die in einem nach Alter gestaffelten Elternbeitrag abgebildet werden sollen.

  • Weitergehende Informationen:
    Für die Beitragsbemessung ist es unerheblich, ob die Betreuung in der Kindertagespflege oder in der Kindertagesstätte erfolgt.
  • Es werden weitere Beitragsstufen (bis 84.000 €/ bis 96.000 €/ über 99.000 €) eingeführt. Auch diese Stufen werden um je 12.000 € gestaffelt.
  • Eine Anhebung der Beiträge erfolgt ab der Beitragsstufe bis 36.000 €. Die ersten beiden Beitragsstufen bleiben unverändert.
  • Alle Beträge im Ü3 Bereich werden auf der Grundlage der bisherigen Beiträge ab der Beitragsstufe bis 36.000 € um 5 Prozent erhöht und auf volle Euro aufgerundet.
  • Die letzte Beitragserhöhung fand zum 1. Dezember 2012 (Steigerung ebenfalls um 5 Prozent) statt.
    Für die weiteren Beitragsstufen (bis 96.000 €/ über 96.000 €) werden die Beiträge gegenüber der vorherigen Beitragsstufe um 5 % erhöht.
  • Der U3 Beitrag orientiert sich im Grundsatz an den Ü3 Beträgen, wird aber jeweils mit einem Aufschlag von 15 Prozent ab der Beitragsstufe bis 36.000 € auf Grund der deutlich höheren Betreuungsintensität versehen.