Besondere Berufsausbildung nach § 66 Berufsbildungsgesetz / § 42m Handwerksordnung in außerbetrieblichen Maßnahmen, im Berufsbildungswerk oder in Betrieben

Damit kannst du folgendes erreichen:

  • Berufsschulabschluss (gleichwertig Hauptschulabschluss nach Klasse 9) – abgeschlossene Berufsausbildung als Fachpraktiker

Informiere dich bei:

Agentur für Arbeit

  • In der Regel Vermittlung über die Berufsberatung für Rehabilitanden der Arbeitsagentur