Besondere Berufsausbildung nach § 66 Berufsbildungsgesetz / § 42m Handwerksordnung in außerbetrieblichen Maßnahmen, im Berufsbildungswerk oder in Betrieben
Damit kannst du folgendes erreichen:
- Berufsschulabschluss (gleichwertig Hauptschulabschluss nach Klasse 9) – abgeschlossene Berufsausbildung als Fachpraktiker
Informiere dich bei:
Agentur für Arbeit
- In der Regel Vermittlung über die Berufsberatung für Rehabilitanden der Arbeitsagentur