Cents für Pänz
Der Fonds „Cents für Pänz" stellt finanzielle Mittel zur Verfügung, um Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, welche selbst oder deren Eltern sich in einer vorübergehenden oder dauernden finanziellen und/oder sozialen Notlage befinden, die Teilnahme an pädagogisch sinnvollen und notwendigen Projekten und Maßnahmen zu ermöglichen. Die Maßnahmen sollen geeignet sein, das Kind oder den Jugendlichen in seiner individuellen und/oder sozialen Entwicklung zu unterstützen und zu fördern.
Träger des Fonds ist die Stadt Pulheim. Er steht unter besonderer Patenschaft der Karnevalsgesellschaft Blau-Weiß Sinnersdorf und wurde von dieser initiiert.
Mittel werden grundsätzlich für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr vergeben, welche selbst oder deren Erziehungsberechtigte aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, an pädagogisch sinnvollen und notwendigen Maßnahmen teilzunehmen. Sie müssen ihren Wohnsitz im Pulheimer Stadtgebiet haben.
Beantragt werden kann eine Zuwendung von einer pädagogischen Fachkraft (z. B. Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter oder Angehörige ähnlicher Professionen) aus einer Einrichtung der Schule oder Jugendhilfe, die die pädagogische Notwendigkeit nachvollziehbar kurz skizziert,
einen Vorschlag über die Höhe der Zuwendung unterbreitet und im Vorfeld geprüft hat, ob die benötigte Unterstützung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes gewährt werden kann.
Weitere Infos: http://www.pulheim.de/bildung-soziales/freizeit-fuer-kinder-jugendliche/cents-fuer-paenz.php
Zuwendungen an den Fonds können unter Angabe des Verwendungszweckes „Fonds Cents für Pänz“ auf das Konto der Stadtkasse Pulheim bei der
Kreissparkasse Köln
IBAN: DE02 3705 0299 0157 0000 18
BIC: COKSDE33
überwiesen werden. Auf Wunsch kann eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
Träger des Fonds ist die Stadt Pulheim. Er steht unter besonderer Patenschaft der Karnevalsgesellschaft Blau-Weiß Sinnersdorf und wurde von dieser initiiert.
Mittel werden grundsätzlich für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr vergeben, welche selbst oder deren Erziehungsberechtigte aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, an pädagogisch sinnvollen und notwendigen Maßnahmen teilzunehmen. Sie müssen ihren Wohnsitz im Pulheimer Stadtgebiet haben.
Beantragt werden kann eine Zuwendung von einer pädagogischen Fachkraft (z. B. Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter oder Angehörige ähnlicher Professionen) aus einer Einrichtung der Schule oder Jugendhilfe, die die pädagogische Notwendigkeit nachvollziehbar kurz skizziert,
einen Vorschlag über die Höhe der Zuwendung unterbreitet und im Vorfeld geprüft hat, ob die benötigte Unterstützung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes gewährt werden kann.
Weitere Infos: http://www.pulheim.de/bildung-soziales/freizeit-fuer-kinder-jugendliche/cents-fuer-paenz.php
Zuwendungen an den Fonds können unter Angabe des Verwendungszweckes „Fonds Cents für Pänz“ auf das Konto der Stadtkasse Pulheim bei der
Kreissparkasse Köln
IBAN: DE02 3705 0299 0157 0000 18
BIC: COKSDE33
überwiesen werden. Auf Wunsch kann eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
- Jugendamt, Abteilung Kinder- und Jugendförderung
- Rathaus-Center, Alte Kölner Straße 26, 50259, Pulheim
- 02238 808-301
- 02238 808-455