Pulheimer Familienpass
Der Pulheimer Familienpass berechtigt zur Inanspruchnahme folgender Vergünstigungen:
1. 30% Ermäßigung für den Eintritt in die Schwimmbäder der Stadt Pulheim.
2. 30% Ermäßigung für die Eintrittskarten von kulturellen Veranstaltungen der
Stadt, sofern diese selbst Ausrichter ist.
3. Die Stadt Pulheim verzichtet bei Familienpassinhabern auf die anfallenden Gebühren
für die Ausstellung von Kinderausweisen.
4. 30% Ermäßigung der Kursgebühren und Veranstaltungsgebühren der
Volkshochschule und der Musikschule La Musica
5. Sofern der Schülertransport kostenpflichtig ist, wird ebenfalls eine 30%-ige
Ermäßigung auf die maßgeblichen Kosten gewährt.
6. Auf die Leihgebühren der Pulheimer Bücherei gewährt die Stadt Pulheim
30 % Ermäßigung.
Anspruchberechtigt sind – bei den unten genannten Einkommensgrenzen -:
1. Familien mit 3 und mehr Kindern *)
2. Alleinerziehende mit 1 Kind *)
3. Alleinerziehende mit 2 und mehr Kindern *)
4. Familien mit 2 und mehr Kindern, die ihren Lebensunterhalt überwiegend
erzielen aus Arbeitslosengeld, aus Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, Kapt. 1-4.
5. Familien mit 1 Kind, bei dem eine Behinderung von wenigstens GdB 50 i. S.
des Schwerbehindertengesetzes vorliegt.
*) Als Kinder gelten auch Schülerinnen/Schüler und Jugendliche (Auszubildende und
Studentinnen/Studenten), für die dem Grunde nach ein Anspruch auf Kindergeld besteht bzw. die noch auf der Steuerkarte anerkannt sind.
Das jährliche Brutto-Familieneinkommen (Arbeitseinkommen, Zins- und Mieteinnahmen, Dividenden, Gewerbeeinkommen, Kindergeld etc.) darf 61.355 € nicht überschreiten. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind darf das Brutto-Familieneinkommen 30.000 € nicht überschreiten. Sämtliche Familienmitglieder müssen ihren Hauptwohnsitz in Pulheim haben.
Neuanträge bzw. Verlängerungen können im Sozialamt der Stadt Pulheim vorgenommen werden. Bereits ausgestellte Familienpässe der Stadt Pulheim können für ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn die Voraussetzungen fortbestehen.
1. 30% Ermäßigung für den Eintritt in die Schwimmbäder der Stadt Pulheim.
2. 30% Ermäßigung für die Eintrittskarten von kulturellen Veranstaltungen der
Stadt, sofern diese selbst Ausrichter ist.
3. Die Stadt Pulheim verzichtet bei Familienpassinhabern auf die anfallenden Gebühren
für die Ausstellung von Kinderausweisen.
4. 30% Ermäßigung der Kursgebühren und Veranstaltungsgebühren der
Volkshochschule und der Musikschule La Musica
5. Sofern der Schülertransport kostenpflichtig ist, wird ebenfalls eine 30%-ige
Ermäßigung auf die maßgeblichen Kosten gewährt.
6. Auf die Leihgebühren der Pulheimer Bücherei gewährt die Stadt Pulheim
30 % Ermäßigung.
Anspruchberechtigt sind – bei den unten genannten Einkommensgrenzen -:
1. Familien mit 3 und mehr Kindern *)
2. Alleinerziehende mit 1 Kind *)
3. Alleinerziehende mit 2 und mehr Kindern *)
4. Familien mit 2 und mehr Kindern, die ihren Lebensunterhalt überwiegend
erzielen aus Arbeitslosengeld, aus Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, Kapt. 1-4.
5. Familien mit 1 Kind, bei dem eine Behinderung von wenigstens GdB 50 i. S.
des Schwerbehindertengesetzes vorliegt.
*) Als Kinder gelten auch Schülerinnen/Schüler und Jugendliche (Auszubildende und
Studentinnen/Studenten), für die dem Grunde nach ein Anspruch auf Kindergeld besteht bzw. die noch auf der Steuerkarte anerkannt sind.
Das jährliche Brutto-Familieneinkommen (Arbeitseinkommen, Zins- und Mieteinnahmen, Dividenden, Gewerbeeinkommen, Kindergeld etc.) darf 61.355 € nicht überschreiten. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind darf das Brutto-Familieneinkommen 30.000 € nicht überschreiten. Sämtliche Familienmitglieder müssen ihren Hauptwohnsitz in Pulheim haben.
Neuanträge bzw. Verlängerungen können im Sozialamt der Stadt Pulheim vorgenommen werden. Bereits ausgestellte Familienpässe der Stadt Pulheim können für ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn die Voraussetzungen fortbestehen.
- Sozialamt Pulheim
- Rathaus, Sozialamt, Zimmer 012, Alte Kölner Straße 26, 50259, Pulheim
- Anke Bockwinkel, Montag bis Donnerstag, 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, und Donnerstagnachmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- 02238 808-123