Pulheimer Familienpass

Wer einen Familienpass vorlegen kann, zahlt unter anderem 30 Prozent weniger in den Schwimmbädern, in der Jugendmusikschule, für den Schulbus und für die Leihgebühren in der Stadtbücherei.

Anspruch auf den Ausweis haben Familien, deren Brutto-Einkommen 61.355 € nicht überschreitet und die drei oder mehr Kinder haben. Auch Alleinerziehende und Familien, die ein Kind mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent haben, können den Pass beantragen. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind darf das Bruttoeinkommen nicht höher als 30.000 € sein. Auch Familien mit zwei oder mehr Kindern, die von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe leben, können den Pass beantragen. Alle Familienmitglieder müssen ihren Hauptwohnsitz in Pulheim haben.

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